
§57a-Begutachtung „Pickerl"
Wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG für Pkw, Klein-Lkw und Anhänger — mit eigener Begutachtungsermächtigung, also direkt bei uns im Haus. Kleine Mängel beheben wir im selben Termin, damit Sie nicht zweimal kommen müssen.
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